GRUNDKONTOR AG
GRUNDKONTOR AG
Kunde Berater Berechnet am

Objektdaten

m²

Grunddaten

€
€
Netto-Kaltmiete · pro Monat
€
WEG-/Hausverwaltung · nicht umlagefähige Nebenkosten · steuerlich absetzbar
€
nicht umlagefähige Nebenkosten · steuerlich erst bei Verwendung absetzbar (Zuführung neutral)
€
optional · Sondereigentumsverwaltung · absetzbar, wird zur Verwaltung addiert
%
%
Bis dahin bleibt die Miete konstant. 2 = erste Steigerung ab Jahr 2.
%
Stellplatz erfassen
€
€
pro Monat
ℹ️Tiefgarage/Garage zählt anteilig zur AfA. Preis und Miete fließen in Wertentwicklung und Mietsteigerung ein.

Kaufnebenkosten

Satz
€
Grunderwerbsteuer
%
–
Notarkosten
%
–
Grundbuch
%
–
Maklerprovision
%
–
Kaufnebenkosten gesamt
–

Finanzierung

Kaufnebenkosten mitfinanzieren
€
wird von der Darlehenssumme abgezogen
Finanzierungsbedarf
–
Bankrate / Monat
–
Annuität p.a.
–

Steuerliche Angaben & AfA

€
zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid – nicht das Bruttogehalt. Kinderfreibeträge sind hier bereits enthalten.
AfA gesamt p.a.
–
Steuerl. Ergebnis
–
Jahr 1, p.a.
Steuervorteil
–
–

Eckdaten der Investition

Kaufpreis–
Kaufnebenkosten–
Gesamtinvestition–
Anzahlung–
Finanzierungsbedarf–
Eigenkapital Kunde–
Finanzierungsart–
Bruttomietrendite–
Mischzins–
Bankrate (Monat)–
EK-Rendite n. St.–
Vollständige Tilgung Hauptdarlehen–

Anzahlung-Regler

0 %Basis: Kaufpreis

Monatliche Betrachtung (Jahr 1)

Mieteinnahmen (kalt)–
Bankrate–
Verwaltung–
Rücklagen–
Cashflow vor Steuer–
Steuervorteil–
––

Steuerliche Betrachtung (Jahr 1, p.a.)

Mieteinnahmen (Jahressumme)–
Schuldzinsen–
AfA gesamt–
Verwaltung–
Steuerliches Ergebnis–
Steuervorteil–

Nettovermögen-Prognose

NACH 10 J.
–
NACH 20 J.
–
NACH 30 J.
–
Immobilienwert Restschuld Vermögensaufbau

Entwicklung über 10 Jahre

Wichtiger Hinweis: Bei den dargestellten Berechnungen handelt es sich um eine unverbindliche Musterkalkulation. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die realen Werte werden von den berechneten Werten abweichen. Die Grundkontor AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Berechnung. Diese Berechnung stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Vor einer Investitionsentscheidung ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder Fachanwalt zwingend erforderlich.
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